Das Species Survival Network (SSN) ist ein
weltweiter Verbund aus zahlreichen Tier- und Artenschutzorganisationen. Am 15. August 2019 fand in Genf ein SSN-Treffen zur Vorbereitung auf die Artenschutzkonferenz (CITES Conference of
Parties, CoP18) statt, die am 17. August beginnt. Als Vertreterin des Vereins Future for Elephants nahm ich an dem Treffen teil.
Es waren rund 60 Teilnehmer im Raum. Systematisch wurden
die Abläufe bei CoPs und die Dos and Don'ts durchgegangen. Zu den Anträgen und
Arbeitsdokumenten, die zur CITES-Konferenz eingereicht worden waren, kamen die jeweiligen Experten zu Wort. Viele zusätzliche und aktuelle Neuigkeiten und Erfahrungen wurden
ausgetauscht.
Für mich waren natürlich die Elefantenthemen die
wichtigsten, aber es war auch interessant zu erfahren, wie es um andere Spezies der Tier- und Pflanzenwelt steht. Die Pausen waren eine weitere gute
Gelegenheit, SSN-Kollegen im Arten- und Tierschutz kennenzulernen bzw. bisherige Kontakte zu vertiefen und sich mit ihnen über aktuelle Situationen, Strategien und Vorgehen
auszutauschen.
Die Artenschutzkonferenz fand anschließend vom 17. bis 28. August 2019 im Palexpo-Center in Genf statt.
Antrag/Dok. Nr., Thema, eingereicht von |
Nötige Ent-scheidung zum Wohl der Elefanten |
CoP18-Ergebnis |
Resultat, Bedeutung der CITES-Entscheidung |
Transfer der Elefanten von Sambia von Appendix I auf Appendix II, mit gewissen Bedingungen, damit künftiger Handel mit Körperteilen von Elefanten möglich wird. (Antrag (Prop. 10) eingereicht von Sambia) |
Ablehnung |
abgelehnt |
Bedeutung: Sambias Elefanten bleiben weiterhin geschützt, und es darf kein Handel mit ihren Körperteilen betrieben werden. |
Änderung der "Annotations" zu den Anhang-II-Elefanten von Botswana, Namibia, Simbabwe und Südafrika, so dass künftig wieder mit Elefanten-Körperteilen gehandelt werden kann. (Antrag (Prop.11) eingereicht von Botswana, Namibia, Simbabwe) |
Ablehnung |
abgelehnt |
Bedeutung: Der bisherige Status bleibt bestehen: Die Elefanten der 4 Länder bleiben auf Appendix II, jedoch mit einem in den "Annotations" beschriebenen Handelsverbot. |
Transfer der Elefanten von Botswana, Namibia, Simbabwe und Südafrika von Anhang II auf Anhang I, damit die Elefanten aller Länder den gleichen vollständigen Schutz haben. (Antrag (Prop. 12) eingereicht von Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Kenia, Liberia, Nigeria, Sudan, Syrien, Togo) |
Zustimmung |
abgelehnt |
Bedeutung: Der bisherige Status bleibt bestehen, der die Elefanten in Anhang I und II unterschiedlich behandelt (Split-Listing) und der den Händlern Hoffnung auf künftigen Elfenbeinhandel gibt und somit die Wilderei am Laufen hält. à Kein vollständiger Schutz für Elefanten, weiterhin Anreiz zur Wilderei. |
Aufnahme des Wollhaar-Mammuts (Mammuthus primigenius) in Anhang II. Der Antrag zielt darauf ab, dass der Handel mit Mammut-Elfenbein nicht so leicht als Deckmantel für illegalen Elfenbein-Handel dienen kann. (Antrag (Prop. 13) eingereicht von Israel) |
Zustimmung |
Antrag wurde zurück-gezogen |
Der Antrag, wurde zurückgezogen. Statt dessen gab es andere Vorschläge von Israel, die angenommen wurden. |
Definition von geeigneten und akzeptablen Zielen für den Handel mit Lebend-Elefanten (Dokument (Doc. 44.2) eingereicht von Burkina Faso, Jordanien, Libanon, Liberia, Niger, Nigeria, Sudan, Syrien) |
Zustimmung |
zugestimmt, jedoch mit Text-Änderung für Ausnahmen |
Beschluss eines nahezu vollständigen Verbots, dass Elefanten, die in der Wildnis Afrikas gefangen wurden, an Zoos und andere Orte der Gefangenschaft geschickt werden können. Ausnahmen sind für Notfälle zugelassen und für Transfers an Orte, die einen beweisbaren Nutzen für Afrikanische Elefanten in situ haben. |
Elfenbein-Lagerbestände - Änderung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) (Dokument (Doc. 69.4) eingereicht von Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Jordanien, Kenia, Liberia, Niger, Nigeria, Sudan, Syrien, Tschad) |
Zustimmung |
ZUGESTIMMT |
Bedeutung: Lagerbestände sollen künftig besser inventarisiert werden und die Daten veröffentlicht werden. Die Möglichkeit, dass aus den Lagern Elfenbein im illegalen Markt verschwindet, soll stärker eingeschränkt werden.
|
Schließung aller Nationalen Elfenbeinmärkte, um Wilderei und illegalen Handel weitestgehend zu verhindern.- Änderung der Resolution Conf. 10.10 (Rev. CoP17) (Dokument (Doc. 69.5) eingereicht von Äthiopien, Burkina Faso, Elfenbeinküste, Gabun, Kenia, Liberia, Niger, Nigeria, Syrien) |
Zustimmung |
abgelehnt, mit kleinem Zugeständnis |
Bedeutung: Nationale Elfenbeinmärkte sind weiterhin erlaubt und stellen eine Gefahr für das Überleben der Elefanten dar. |
Die Bestimmungen zum Elfenbeinhandel wurden also zumindest nicht gelockert. Jedoch wäre es für das dauerhafte Überleben der Elefanten wichtig gewesen, sie noch erheblich zu verstärken – und dies wurde erneut unterlassen.
Die nächste CITES Conference of Parties CoP19 wird im Jahr 2022 in Costa Rica stattfinden.